17 Jun Hygienekonzept für Kulturveranstaltungen der Desi
(Stand 21.10.2021)
Auf Grund der Vierzehnten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(14.BayIfSMV) gelten bei Kulturveranstaltungen für Besucher*innen & Mitarbeiter*innen folgende Regelungen:
- Einlass nur mit Erhebung vollständiger Kontaktdaten (Name / Anschrift / Kontakt / Datum – siehe §5) – diese werden an der Kasse analog erfasst, von uns sicher verwahrt und nach vier Wochen vernichtet. Herausgabe erfolgt unsererseits ausschließlich nach Aufforderung des Gesundheitsamts Nürnberg.
- Einlass nur nach der 2G Regelung.
- Kontrolle von Impfnachweis (gerne digital) in Kombination mit einem gültigem Ausweisdokument – oder Genesenennachweis (mind. 28 Tag oder max 6 Monate alt).
Dies gilt sowohl für Besucher*innen, als auch für Mitarbeiter*innen. - Die Mitarbeiter*innen machen zusätzlich einen freiwilligen Selbsttest vor jeder Kulturveranstaltung.
- Bis zum vollständigen Nachweis des Status, gilt für Besucher*innen eine Maskenpflicht. (medizinische oder FFP2)
Diese kann nach der Kontrolle im Haus abgesetzt werden. Im Außenbereich gilt keine Maskenpflicht. - Bei Wartebereichen und Engpässen bitte nach Möglichkeit auf die 1,5m Abstand achten (Kasse, Theke, Toiletten etc.)
- Handdesinfektionsspender stehen in ausreichender Anzahl zur Nutzung bereit.
- Kein Einlass bei Krankheitssymptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen könnten (Husten, Fieber, Gliederschmerzen etc.)
- Achtet auf die euch bekannten AHA Regeln und wascht euch regelmäßig die Hände
Ausnahme:
- Für Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahre, die regelmäßig in ihrer Schule getestet werden. Zutritt nur mit einem gültigen Schülerausweis.
- Menschen die sich aus medizinischen Gründen NICHT impfen lassen können, brauchen ein ärztliches Attest und einen Nachweis eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests
- Kinder bis 6 Jahre
Info:
Die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Nürnberg findet ihr unter:
https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/coronavirus.html